Ich werde nicht tatenlos zusehen

Donnerstag, 3. Februar 2005

Ich werde nicht tatenlos zusehen !

»Ich werde nicht tatenlos zusehen!«

Auszubildende und Mutter hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Ein Brief an junge Welt


* Der Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) einer jungen Mutter wurde abgelehnt, weil sie 142 Euro Bafög im Monat bekommt. Susann K. aus Gerlingen schrieb an junge Welt,was ihr zum Leben bleibt:


Ich befinde mich zur Zeit in einer Berufsausbildung im 2. Lehrjahr (Vollzeit). Im Mai beginnen meine ersten theoretischen Prüfungen. Die Ausbildung endet mit einem Praktikum im Jahr 2006. Ende letzten Jahres wurde ich aufgefordert, einen Antrag auf ALG II zu stellen. Mein Antrag wurde abgelehnt, weil ich Bafög erhalte. Ich habe Widerspruch eingelegt und bin völlig verzweifelt. Meine Eltern können mich nicht unterstützen. Ich habe meine Einnahme und Ausgaben einmal aufgeführt, wie es zur Zeit noch aktuell ist (Siehe Kasten/Printausgabe).

Zur Zeit haben mein Kind und ich monatlich 268,16 Euro zum Leben. Ab März erhalte ich den Bundeserziehungsgeldzuschuß nicht mehr. Mir fehlen dann also nochmals 307 Euro. Das bedeutet für mich und mein Kind, daß wir ab März kein Geld für Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfs haben.

Ich möchte meine Ausbildung, in die ich sehr viel investiert habe, nicht aufgeben müssen. Es ist die Grundlage für mein künftiges Leben und das meines Kindes. All die Kraft und Energie, die ich in meine Ausbildung gesteckt habe, fällt wie ein Kartenhaus zusammen. Ich habe so gekämpft, endlich einen Ausbildungsplatz zu bekommen, um meinem Kind und mir ein gesichertes Leben zu bieten – soll das nun zu Ende sein?

Ich werde auf jeden Fall kämpfen und nicht tatenlos zusehen, mein künftiges Leben von Leuten kaputt machen zu lassen, die von solchen Lebenssituationen keine Ahnung haben, auch wenn ich jetzt noch nicht weiß, wie es weitergehen soll.«

Quelle:
http://www.jungewelt.de/2005/02-03/015.php
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