Sonntag, 20. Februar 2005

Hartz IV verfassungswidrig

Hartz IV verfassungswidrig – 4,1 Millionen Betroffene werden zu Crashtestdummies einer verfehlten Politik

Bodo Ramelow, Bundeswahlkampfleiter, fordert Bundeskanzler Schröder nach der einstweiligen Anordnung des Sozialgerichts Düsseldorf gegen die Anrechnung des Partnereinkommens bei unverheirateten Paaren und der Vielzahl berechtigter Widersprüche gegen die ALG II-Bescheide auf, einzugreifen und die Politik seiner Regierung im Interesse der Betroffenen zu verändern.

Immer mehr erweist sich: Hartz IV ist ein schlechtes Gesetz und ein schlecht gemachtes Gesetz noch dazu. Es ist absehbar, dass der einstweiligen Anordnung des Sozialgerichtes Düsseldorf gegen die Anrechnung des Partnereinkommens bei unverheirateten Paaren weitere Gerichtsentscheidungen zu anderen Fallgruppen folgen werden, die die Verfassungswidrigkeit von Hartz IV bestätigen. Hinzu kommt die große Zahl falscher Bescheide. Mehr als der Hälfte aller Widersprüche musste bisher stattgegeben werden. Immer mehr Sozialverbände weisen darauf hin, dass die Regelsätze nicht ausreichen, um den Bedarf der Betroffenen zu decken, und damit massiv gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verstoßen wird. Im Februar rechnen Experten mit bis zu 5,5 Millionen Arbeitslosen.

Es ist Zeit zu handeln und Hartz IV grundlegend zu korrigieren. Doch der verantwortliche Minister will auf Kosten der Betroffenen weiter abwarten. Die Bundesregierung muss aufhören, 4,1 Millionen Menschen zu Crashtestdummies einer verfehlten Politik zu machen. Ich fordere Bundeskanzler Schröder auf, seine politische Verantwortung wahrzunehmen und nicht auf weitere Gerichtsurteile zu warten. Minister Clement, den er für das Gelingen der Hartz-Reformen verantwortlich gemacht hat, muss handeln oder abgelöst werden. Statt der Arbeitslosen muss endlich die Arbeitslosigkeit bekämpft werden.“

Quelle:
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=26161
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