Samstag, 9. April 2005

Weise kritisiert organisatorische Defizite bei Hartz-Reform

URL: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirtschaft/?cnt=658077

Weise kritisiert organisatorische Defizite bei Hartz-Reform
Umbau der Arbeitsämter kein Allheilmittel / Dreiteilung der Verwaltung erschwert Kontrolle / Nürnberger Haushaltspläne wanken


Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, hat die Politik vor Untätigkeit gewarnt. Die tief greifende Neuorganisation, die von der Nürnberger Arbeitsverwaltung bis Ende 2006 bewältigt werden muss, sei "nur der Einstieg".
VON THOMAS MARON

Berlin · 7. April · Der Umbau der ehemaligen Arbeitsämter zu Kunden- und Job-Centern, in denen mehr vermittelt als verwaltet werden soll, "ist kein genialer Wurf", sagte Weise in Berlin. Keiner solle deshalb der Illusion erliegen, dass man danach "wieder zehn Jahre Ruhe" habe. Die Arbeitsagenturen würden am Ende des Umbauprozesses ohne Zweifel die Arbeitslosen individueller betreuen und effektiver vermitteln können. Dennoch seien weiterhin "kontinuierliche Verbesserungen" nötig, damit "möglichst nie mehr eine Radikalreform" wie diese umgesetzt werden müsse.

Weise kritisierte administrative Defizite bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV). Jedem müsse klar sein, dass die drei zugelassenen Organisationsformen "das Ergebnis eines politischen Kompromisses" sind, der im Bundesrat zwischen Regierung und Opposition ausgehandelt wurde: "Keiner hat das in dieser Form gewollt", so Weise. Seit Beginn des Jahres sind für die Betreuung drei Organisationsformen zugelassen. Zum einen die Arbeitsgemeinschaften (Kommunen und Arbeitsagenturen schließen sich zusammen), zum anderen die Optionskommunen (Gemeinden und Kreise übernehmen die Betreuung in Eigenregie). Die dritte Variante bedeutet Stillstand. Wo Kommunen und Arbeitsagenturen sich nicht einigen konnten, bleibt es bei der alten Arbeitsaufteilung.

BA-intern wird darüber geklagt, dass diese unübersichtliche Lage eine Qualitätssicherung und eine Kontrolle der Verwendung der Mittel und der Vermittlungsleistung vor Ort nahezu unmöglich macht. Letztlich sei man bei der Informationsbeschaffung auf den guten Willen der Beschäftigten angewiesen. Abgesehen davon, dass die Fachaufsicht über die 340 Arbeitsgemeinschaften (Arge) zwischen Bund und Ländern strittig ist, haben diese keine eigenen Angestellten. An den 1000 Arge-Betreuungsstellen arbeiten 18 000 Leute der BA und 12 000 der Kommunen. Die kommunalen Angestellten kann die BA letztlich nur um Kooperation bitten, vorschreiben kann sie ihnen nichts.

Weise wehrte sich vor diesem Hintergrund gegen den Vorwurf, er verfalle in alte Zeiten zentralistischer Steuerungswut. Die Betreuer könnten frei wählen, welches Integrationsinstrument ihnen im Einzelfall angemessen erscheint. Allerdings, stellte Weise klar, "darf nicht jeder unter dem Stichwort Kreativität alles machen, ohne sich nachher rechtfertigen zu müssen". Die unverbindliche Beliebigkeit früherer Jahre müsse ein Ende haben. Er werde deshalb monatlich eineinhalb Tage darauf verwenden, gemeinsam mit den Regionaldirektionen die Effektivität des Mitteleinsatzes zu prüfen. "Da werde ich sehr konsequent sein, da möchte ich wissen: was läuft, was läuft nicht, und was lernen wir daraus".

Weise hat angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage wenig Hoffnung, dass die BA in diesem Jahr ihre Haushaltsziele einhalten kann. Es seien niedrigere Beitragszahlungen zu erwarten. Weil er zugleich auf der Ausgabenseite kein Sparpotential erkennen könne, werde die Bundesagentur wohl mit dem geplanten Etat nicht auskommen.

Interessenvertretung für Ein-Euro-Jobber

Interessenvertretung für Ein-Euro-Jobber
Bundes-Arbeitsrichter hält Arbeitskämpfe »arbeitnehmerähnlich Beschäftigter« für rechtlich möglich


Von Andreas Grünwald, Hamburg

Gewerkschaften lehnen Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktpolitisch zumeist ab. In Hamburg könnte sich ver.di trotzdem bald dazu durchringen, eine Interessenvertretung für die »Arbeitsgelegenheiten« zu gründen.
Nach wochenlangen Beratungen hat der Hamburger Erwerbslosenrat der Gewerkschaft ver.di am Mittwochabend die Bildung einer Interessenvertretung für Hamburgs Ein-Euro-Jobber beschlossen. Gleichzeitig beschloss das Gremium, dem Vertreter verschiedener Arbeitslosengruppen angehören, einen Antrag an den ver.di-Landesbezirksvorstand, Tarifverhandlungen für die Ein-Euro-Jobber aufzunehmen.
In dem Positionspapier lehnt das Gremium die in Hamburg »Aktiv-Jobs« genannten Arbeitsgelegenheiten weiterhin grundsätzlich ab. »Ein-Euro-Jobs sind arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Unsinn«, sagt Klaus Hauswirth, der die Arbeitslosen auch im Landesbezirksvorstand der Gewerkschaft Verdi vertritt. Impulse für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gingen von diesen Maßnahmen nicht aus. Vielmehr reduzierten die Jobs Vermittlungschancen und drängten reguläre Arbeit zurück. Sie trügen den Charakter von Zwangsmaßnahmen und würden ohne Eingliederungsvereinbarung über die Arbeitslosen verhängt. Den entstehenden Druck auf Löhne und Tarife kritisieren längst nicht nur Gewerkschaften.
Doch sind die Ein-Euro-Jobs bereits Realität. In Wohlfahrtsverbänden und Schulen, in Kindertagesstätten und bei Bildungsträgern, in Einrichtungen und Behörden sind Tausende der neuen Billigjobber integriert. Ohne Rechte, ohne Interessenvertretung und daher manchmal auch Willkür und Diskriminierung ausgesetzt. Wiederholt habe es Hinweise gegeben, dass Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten würden. Flächendeckend wird zudem die Mehraufwandspauschale im Urlaubs- und Krankheitsfall nicht fortgezahlt.
Immer wieder werden auch die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, die das Gesetz vorschreibt, in Frage gestellt. Mit der Bildung einer Interessenvertretung für Ein-Euro-Jobber, wagt der Erwerbslosenrat den Spagat zwischen grundsätzlicher Ablehnung und dem Kampf um konkrete Verbesserungen. In einem Sofortprogramm ist von der Einrichtung einer Beschwerde-Hotline die Rede, die bereits Anfang Mai ihre Arbeit aufnehmen soll. In Verhandlungen mit den Trägern will der Rat Voraussetzungen für betriebliche Interessenvertretungen der Jobber schaffen.
Über den Stadtstaat hinaus dürfte dabei die Forderung nach Aufnahme von Tarifvertragsverhandlungen besonderes Interesse finden. Entsprechende Vorschläge waren bereits beim Ratschlag des Hamburger Sozialforums Anfang März (ND berichtete) diskutiert worden. Schon am 26. April soll sich der Landesbezirksvorstand der Gewerkschaft ver.di mit der Frage beschäftigen. Die Befürworter beziehen sich auf das Tarifvertragsgesetz, das die Aufnahme von Tarifverhandlungen in Paragraf 12 a auch für arbeitnehmerähnliche Personen vorsieht. Als Voraussetzungen verlangt das Gesetz: soziale Schutzbedürftigkeit und wirtschaftliche Abhängigkeit der Betroffenen, deren Dienste mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein müssen. Beides ist bei Ein-Euro-Jobbern meist der Fall.
Allerdings kann sich eine tarifvertragliche Regelung nur auf die Höhe der Mehraufwandsentschädigung beziehen, denn das Sozialgesetzbuch sieht die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes II vor. Bei der »Angemessenheit« einer solchen Aufwandsentschädigung sieht auch Bertram Zwanziger, Richter am Bundesarbeitsgericht, einen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum durch die Tarifvertragsparteien. In einem Dossier stellte Zwanziger jüngst fest, dass auch für Ein-Euro-Jobber Arbeitskampfmaßnahmen rechtlich möglich seien.

(ND 08.04.05)

Zeit für Gegenwehr

Zeit für Gegenwehr

Ein-Euro-Jobber fordern Abschaffung des Arbeitszwangs. Betroffenenversammlung in Berlin. Widerstand soll gebündelt werden

Bundesweit wurden bisher an die 114000 Ein-Euro-Jobs geschaffen. Das erklärte die Arbeitslosenaktivistin Angelika Wernike am Mittwoch auf einer vom Berliner Sozialforum und der Berliner »Kampagne gegen Hartz IV« organisierten Betroffenenversammlung von Ein-Euro-Jobbern in Berlin. Allein in der Hauptstadt und im Land Brandenburg gibt es inzwischen 16000 solcher Zwangsarbeitsstellen. Volker Prasuhn vom ver.di-Erwerbslosenausschuß vervollständigte das gegenwärtige Bild der Lage, indem er die Bereiche auflistete, in denen Ein-Euro-Jobber eingesetzt werden: in der Grünflächenpflege, bei sozialen Diensten und im Schul- und Bildungsbereich. So entstünden bespielsweise an Berliner Schulen ca. 500 dieser »Arbeitsgelegenheiten«, obwohl seit 1992 im Zuge von Sparmaßnahmen und Schülerschwund 10000 Stellen im Bildungsbereich weggefallen seien.

Den Großteil der Betroffenenversammlung füllte eine Debatte über die konkreten Forderungen der Ein-Euro-Jobber aus. Im Vordergrund stand dabei vor allem die Abschaffung des Arbeitszwangs und jeglicher Sanktionen gegen ALG-II-Bezieher, die »Arbeitsgelegenheiten« ablehnen. Darüber hinaus wurde die Einführung eines öffentlichen Beschäftigungsregisters für alle Ein-Euro-Jobs vorgeschlagen, um Mißbrauch zu verhindern. Ferner sollten die ALG-II-Gesamtleistungen auf 938 Euro, also die offizielle Armutsgrenze, angehoben werden. Starken Widerhall fand auch die Forderung, die Ein-Euro-Jobs in reguläre, sozialversicherungspflichtige und öffentlich geförderte Stellen bei gleichzeitiger Durchsetzung eines Mindestlohns von zehn Euro umzuwandeln.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, wollen sich die Berliner Aktivisten am 20. Mai an einem bundesweiten Aktionstag gegen Zwangsarbeit mit vielfältigen Protestaktionen beteiligen. Außerdem ist ein Hearing zum Thema Zwangsarbeit geplant, an dem neben den Betroffenen die Träger, staatliche Stellen, politische Parteien und Betriebsräte teilnehmen sollen. Während dieses Hearings sollen die Forderungen der Ein-Euro-Jobber offensiv vorgetragen und die dubiose Rolle der Träger, insbesondere der Caritas, thematisiert werden, die im großen Maßstab in das Geschäft mit Zwangsarbeit einsteigt. Abschließend rief die »Kampagne gegen Hartz IV« für Montag, den 25. April, zu einem Aktionstag in Berlin auf, der ab 12 Uhr vor der Arbeitsagentur Neukölln beginnt. Trotz mancher Kontroversen bezüglich der konkreten Taktik war man sich einig, daß nun die Kräfte der Erwerbsloseninitiativen bundesweit zur Gegenwehr gebündelt werden müssen.

Ein mehrfach prämierter Tierfilmer kämpft gegen seine Existenzvernichtung

Ein mehrfach prämierter Tierfilmer kämpft gegen seine Existenzvernichtung

Berlin, Samstag, 09.04.2005

Beachten Sie bitte die angeblich bedauerlichen Einzelfälle, die aber schon längst keine Einzelfälle mehr sind:

In der historischen Altstadt von Einbeck treibt das örtliche Sozialamt einen kleinen selbstständigen Wollhändler in die extreme Verzweiflungstat und will es anschließend nicht gewesen sein.

Das Sozialamt wollte von dem kleinen Einzelhändler mit dem historischen Wollgeschäft aus der Einbecker Altstadt Unterhaltsleistungen für die pflegebedürftige Mutter.

Obwohl das Recht und die höchstrichterliche Rechtssprechung zugunsten des gewerblichen Geringverdieners keine Auflösng des Hausbesitzes verlangen, kümmerte es das Sozialamt der Stadt Einbeck nicht und trieb den kleinen Kaufmann bis in die Zwangsversteigerung des historischen Geschäftes, das seit 200 Jahren im Familienbesitz war.

Leider ist dieser Anlaß für die schreckliche Verzweiflungstat kein bedauerlicher Einzelfall.

Über die Jahre hinweg gab es in der Nachbarschaft von Einbeck bereits ähnlich verursachte Existenzvernichtungen.

Exemplarisch dafür sei das Schicksal des Schloßbesitzers Artur Frauenholz von der Erichsburg erwähnt.

In gleicher Weise wurde der Eigentümer des alten Forsthauses vom Kloster Amelunxborn in den Konkurs getrieben.

Länger zurück datiert der Fall mit dem Sollingschloß Nienover. Dort gab es ebenfalls behördliche Erpressungen, die den letzen privaten Eigentümer Herrn G. Beyer in die Verzweiflung und bis in Wutreaktionen trieben.

In Gronau an der Leine erwischte behördliche Gängelung den einst beliebtesten Konditor der Stadt und hatte auch den wirtschaftlichen Konurs mit dem Verlust von Ehre, Vemögen und Einkommen zur Folge.

Wer nun glaubt, daß es sich nur um seltene Fälle der Begehrlichkeit an historischen Gebäuden handelt, der irrt gewaltig.

In diesen Tagen berichtete die Finanzial Times Deutschland von einem gerade aktuell geschehenden Vernichtungsfall einer privaten gewerblichen Existenz in Niedersachsen: Der mehrfach prämierte Tierfilmer Burkhard Lenniger wird mit unzulässigen Steuerforderungen rechtswidrig und systematisch in den Konkurs getrieben.

http://schlanert.heim.at/lenniger
http://www.afk-pirol.org/cvp_news/cvp_news.html

Da selbst die Justiz die Anwendung geltenden Rechts vorsätzlich unterläßt, kann man kleinen und mittleren Unternehmern nur noch raten, das noch vorhandene Vermögen schnell außerhalb der Reichweite von deutschen Behörden zu sichern. In Deutschland gibt es keinen Schutz für das Vermögen redlicher Menschen mehr.

Knut W. Schlanert
fon +49 30 78714123
fax +49 30 78716378
email: knut@schlanert.de
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